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Beitragsordnung des Vereines

von 5. Mai 2019 und mit letzter Aktualisierung vom 10. Dezember 2019

§ 1 Höhe der Beiträge

  • Der Mitgliedsbeitrag beträgt 100 Euro pro Kalenderjahr.
  • Vor Gründung der Genossenschaft wird der Beitrag nur einmalig fällig.

§ 2 Zahlungsweise

  • Der Mitgliedsbeitrag kann als Barzahlung an einen Vorstand erfolgen.
  • Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages soll alternativ per Überweisung unter Angabe der Mitgliedsnummer auf das Konto des Vereins erfolgen.

§ 3 Aufnahmegebühren, Anrechnung und Erstattungen

  • Aufnahmegebühren werden für den Verein nicht erhoben.
  • Eine Anrechnung von Beiträgen auf Genossenschaftsanteile findet nicht statt.
  • Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen erfolgt nicht.

Der Vorstand, 05.05.2019


Satzung